Garantie und Servicedienstleistungen:


Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber und bezieht sich ausschließlich auf Fehler und Schäden, die nachweislich auf

Mängel in der Konstruktion hinweisen.

 

Voraussetzung für das Aufrechterhalten der Garantie ist eine mind. 1 x jährliche Stimmung / Wartung durch unsere Firma

oder alternativ eines anderen Klavierbauers.

 

Ausgeschlossen von der Garantieleistung sind:

  • alle Beschädigungen, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder andere Personen entstanden sind
  • die im Nachhinein festgestellte Beurteilung vom Klang/Ton (hochwertig bzw. minderwertig, weich, hart, metallisch)
  • durch regelmäßigen Gebrauch eingetretene Abnutzungen, wie z.B. das Hängenbleiben der Tasten und das Stehenbleiben der Hämmer / Stoßzungen bei Nichteinhaltung der klimatischen Verhältnisse, Temperatur u. Luftfeuchtigkeit oder einen falschen Standort wie z.B. Garage, Keller, Garten, Wintergarten (Treibhauseffekt), beim Heizkörper, etc.
  • die Stimmhaltung / das Stimmverhalten nach der Anlieferung

Kulanzarbeiten und die damit verbundene Terminvergabe, werden nach eigenem Ermessen eingeplant und durchgeführt.

 

Außerplanliche Termine werden extra berechnet.

 

Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.

 

Bedingung für das Geltendmachen eines Anspruchs ist die Einhaltung der Anleitung zur Pflege u. Behandlung, sowie die vollständige Bezahlung der Ware.

 

Bei Reklamationen in der Technik (Konstruktionsfehler) nehmen wir uns das Recht vor, bis zu 3 x eine Korrektur vornehmen zu dürfen.

 

Sollte der gleiche Fehler nicht behoben sein, kann ein Wandel (gleicher Qualität) bzw. eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen.

 

Bei Feststellung eines Fremdeingriffs im technischen Bereich durch Laien (Stimmer, Privatpersonen, Musiker, etc.) wie z.B. Manipulation, Ausbesserung, Reparatur, Stimmung, etc., verfällt mit sofortiger Wirkung die Garantie auf das erworbene Instrument.