Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber und bezieht sich ausschließlich auf Fehler und Schäden, die nachweislich auf
Mängel in der Konstruktion hinweisen.
Voraussetzung für das Aufrechterhalten der Garantie ist eine mind. 1 x jährliche Stimmung / Wartung durch unsere Firma
oder alternativ eines anderen Klavierbauers.
Ausgeschlossen von der Garantieleistung sind:
Kulanzarbeiten und die damit verbundene Terminvergabe, werden nach eigenem Ermessen eingeplant und durchgeführt.
Außerplanliche Termine werden extra berechnet.
Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.
Bedingung für das Geltendmachen eines Anspruchs ist die Einhaltung der Anleitung zur Pflege u. Behandlung, sowie die vollständige Bezahlung der Ware.
Bei Reklamationen in der Technik (Konstruktionsfehler) nehmen wir uns das Recht vor, bis zu 3 x eine Korrektur vornehmen zu dürfen.
Sollte der gleiche Fehler nicht behoben sein, kann ein Wandel (gleicher Qualität) bzw. eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen.
Bei Feststellung eines Fremdeingriffs im technischen Bereich durch Laien (Stimmer, Privatpersonen, Musiker, etc.) wie z.B. Manipulation, Ausbesserung, Reparatur, Stimmung, etc., verfällt mit sofortiger Wirkung die Garantie auf das erworbene Instrument.